Sport Kiefer Leihbedingungen

(Stand: August 2016)

 

1. Reservierung

Reservierungen von Leihartikeln sind möglich gegen Anzahlung vor Ort oder per Überweisung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Anzahlung 50 % des Leihpreises. Sollte ein reservierter Leihartikel wegen Verlust oder Beschädigung nicht mehr einsetzbar sein, so wird der Verleiher dem Entleiher einen gleichwertigen Ersatz für dessen Reservierung anbieten oder ihn frühestmöglich informieren und die Anzahlung zurückerstatten.

 

2. Rücktritt / Stornierungsgebühren

Bei Stornierung von Reservierungen durch den Entleiher gelten folgende Stornoregelungen:
– bei Rücktritt bis 20 Tage vor Leihbeginn werden keine Stornierungsgebühren fällig
– bei Rücktritt 19 bis 10 Tage vor Leihbeginn werden 25 % des Leihpreises als Stornierungsgebühr fällig
– bei Rücktritt 9 bis 3 Tage vor Leihbeginn werden 50 % des Leihpreises als Stornierungsgebühr fällig
– bei Rücktritt 2 bis 0 Tage vor Leihbeginn werden 75 % des Leihpreises als Stornierungsgebühr fällig

 

3. Zahlung / Kaution

Mit der Abholung der Leihartikel wird der komplette Leihpreis (abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen) fällig. Als Sicherheit kann der Verleiher vom Entleiher die Hinterlegung einer Kaution in angemessener Höhe (Gegenwert der Leihartikel) verlangen. Auf die Hinterlegung einer Kaution wird bei Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises des Entleihers in der Regel verzichtet (bitte zur Abholung mitbringen).

 

4. Zustand der Leihgegenstände

Der Entleiher hat bei Entgegennahme den Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Leihartikel selbst zu überprüfen und den Verleiher auf eventuelle Beschädigungen sofort hinzuweisen. Werden bei Übergabe keine Mängel angezeigt und auf dem Leihschein festgehalten, so gelten die Leihartikel als mängelfrei. Viele Leihartikel muss der Entleiher vor Gebrauch an seine Körper-/Schuhgröße etc. selbst anpassen. Sollte ihm das nicht möglich oder die Funktionsweise nicht geläufig sein, so muss er den Entleiher bei Abholung darauf hinweisen und erhält vom Verleiher eine Anpassung bzw. Einführung. Die Leihgegenstände sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verunreinigung ist bei Rückgabe eine Reinigungspauschale, bei Beschädigung (z.B. erhebliche Belagsschäden bei Ski) die Reparaturkosten, bei Verlust der Zeitwert zu ersetzen.

 

5. Haftung / Skibindungseinstellung

Der Entleiher übernimmt jegliche Haftung, die sich aus dem Transport, der Benutzung und der Weitergabe der Leihartikel an Dritte ergibt. Die Leihartikel sind nicht gegen Verlust oder Beschädigung versichert. Die Funktionseinheit aus Ski, Bindung und Schuh wird gemäß geltenden Normen in regelmäßigen Abständen stichprobenartig überprüft und vor der Übergabe an den Entleiher aufeinander abgestimmt. Hierzu sind vom Entleiher Angaben zum Alter, Gewicht, Fahrkönnen usw. notwendig. Die daraus ermittelte SOLL-Auslösehärte der Bindung wird dann manuell nach Skalenwert vorgenommen. Eine maschinelle Überprüfung der Bindungseinstellung mit Sturzsimulation kann auf Wunsch gegen Aufpreis zusätzlich vorgenommen werden. Der Entleiher ist sich darüber bewusst, dass unrichtige oder fehlende Angaben oder nachträgliche Änderungen an der Funktionseinheit zu Fehlfunktionen führen und ein Verletzungsrisiko darstellen können.

 

6. Rückgabe / Verlängerung

Die Leihgegenstände sind üblicherweise am letzten Tag des bezahlten Leihzeitraumes vor Geschäftsschluss, spätestens jedoch am darauffolgenden Öffnungstag bis 13.00 Uhr zurückzugeben. Bei späterer Rückgabe hat der Entleiher dem Verleiher für jeden angefangenen Tag den Leihpreis und darüber hinaus den aus der Nichterfüllbarkeit einer mit einem Dritten bereits vereinbarten Weiterverleihung entstehenden Schaden zu erstatten. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung. Verlängerungen des Leihzeitraumes können nach Rücksprache mit dem Verleiher eingeräumt werden, sofern die betreffenden Artikel nicht bereits für einen Dritten reserviert wurden.

 

7. Anrechnung beim Neukauf

Beim Kauf eines vergleichbaren, neuen Artikels innerhalb von 2 Wochen nach der Rückgabe der Leihartikel kann gegen Vorlage des Verleihscheines an der Kasse der Tages-Leihpreis auf den Kaufpreis angerechnet werden.

 

8. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Leihbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen.